Steuerberater als Abkassierer
Zuviel Honorar für Steuerberater?
Leicht ist es nicht, zu hoch berechnete Honorare vom Steuerberater zurückzuholen. Darauf sollten Sie achten.
15 Jahre lang hat der norddeutsche Handwerksmeister Wolfgang L.* anstandslos die Rechnungen seines Steuerberaters bezahlt. „Jetzt weiß ich, dass er jedes Jahr fast 3500 Euro zu viel abgerechnet hat.“ Weil L. seinen Betrieb 2008 verkleinerte, flog der Steuerberater auf: Er vergaß, sein Honorar anzupassen. Da wurde der Unternehmer misstrauisch.
Fadenscheinige Ausrede
L. sprach seinen Steuerberater mehrfach an – erfolglos. „Jedes Mal hatte er andere Argumente, mit denen er sein Honorar begründete. Das klang alles ziemlich fadenscheinig.“ Das ganze Ausmaß des Schadens wurde L. erst klar, als er zwei Steuerberater Vergleichsangebote erstellen ließ „mit exakt den gleichen Anforderungen wie an meinen Steuerberater“. Das Ergebnis: „Ich habe wohl das Dreifache dessen bezahlt, was andere berechnen.“
L.s Lage ist gar nicht so ungewöhnlich: „Das kommt zwar eher selten vor, die absolute Ausnahme ist es aber nicht“, sagt Sabine Unkelbach-Tomczak vom Deutschen Anwaltsverein. Die Fachanwältin für Steuerrecht aus Frankfurt kennt beide Seiten. Mal vertritt sie in Honorarstreitigkeiten Mandaten, mal Steuerberater. Nach ihrer Erfahrung unterschätzen viele Steuerzahler den Aufwand eines Beraters.
Zehn Jahre bis zur Verjährung
Liegt der Mandant mit seiner Vermutung richtig, so kann er den überhöhten Teil des Honorars zurückfordern – auch für mehrere Jahre, sagt Unkelbach-Tomczak. Zehn Jahre beträgt die Verjährungsfrist, wenn ein Betroffener keine Ahnung davon hatte, dass das Honorar überhöht ist. Bei drei Jahren liegt sie, wenn ein Mandant nichts unternimmt, obwohl er bereits Kenntnis davon hat.
Doch auch wenn die Rechnung eines Steuerberaters überhöht ist, sollten Steuerzahler überlegen, ob sich der Besuch beim Anwalt lohnt. „Um eine Rechnung richtig beurteilen zu können, muss der Anwalt im Grunde alle Steuerunterlagen auswerten und auch die Gegenseite befragen“, sagt Unkelbach-Tomczak. Weitere Kosten also, die am Ende vielleicht noch die Rückforderung übersteigen.
Lohnt sich der Weg zum Anwalt?
Ihr Rat: Wenn die Rechnung des Steuerberaters nicht um mindestens 1000 bis 2000 Euro zu hoch ausgefallen ist, lohne sich der Gang zum Anwalt wahrscheinlich nicht. Einen Anhaltspunkt, um welchen Betrag es geht, könnten Vergleichsangebote anderer Steuerberater liefern. „Aber das bringt nur etwas, wenn der Mandant vergleichbare Anforderungen stellt, also ganz genau schildert, wie er bisher mit seinem Steuerberater zusammenarbeitet.“
Und wie fällt der Kosten-Nutzen-Vergleich aus, wenn es um Rechnungen aus mehreren Jahren geht? Mengenrabatt gibt es beim Anwalt nicht. „Nur wenn der Steuerberater systematisch immer die gleichen Abrechnungsfehler gemacht hat, bedeutet das etwas weniger Aufwand für den Anwalt“, sagt die Juristin.
Klage meist der einzige Weg
Übersteigt die Steuerberater-Rechnung die zulässige Höhe deutlich, so werde der Anwalt das zu viel gezahlte Geld zunächst schriftlich zurückfordern. Weigert sich der Steuerberater, bleibe nur der Klageweg. Der sei auch die einzige Chance, sich die Anwaltskosten vom Steuerberater zurückzuholen, berichtet Unkelbach-Tomczak. „Das Anwaltshonorar außergerichtlich beim Steuerberater einzufordern, dürfte schwierig werden.“
(* Name von der Redaktion geändert)
