10.03.2010
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Schluss mit den Fördertricks

Verzögerung bei Antrag auf Fördermittel?

Ihre Bank lässt einen Antrag auf Fördermittel zu lange liegen? Sie könnten Anspruch auf Schadenersatz haben.

von Jörg Wiebking

Wer Fördermittel einer Förderbank nutzen will, ist auf seine Hausbank angewiesen: Nur sie kann Förderanträge an die Förderbank weiterleiten. Das klappt nicht immer reibungslos, berichtet Rechtsanwalt Ernst-August Bach aus Hannover (www.bach-sievers.de): „Wir haben es immer wieder mit Fällen zu tun, in denen Banken Anträge verzögern“, sagt der Experte für Bankrecht. Damit könnte sich die Bank schadensersatzpflichtig machen.

Denn Kreditnehmer haben auch Rechte, unterstreicht Bach:

  • Das zwischen Hausbank und Unternehmen bestehende Vertragsverhältnis verpflichtet die Bank, über Fördermöglichkeiten zu beraten und die Bearbeitung eines Antrags nicht längerfristig hinauszuzögern.
  • Hat das Unternehmen alle Unterlagen bei der Hausbank eingereicht, ist sie verpflichtet, dem Unternehmen beizeiten zu signalisieren, ob sie den Antrag unterstützt.
  • Fragen zu den Unterlagen und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens muss die Hausbank kurzfristig stellen.
  • Die Hausbank darf nicht so tun, als ob sie einen Antrag unterstützt, während sie sich für die Erweiterung der Kreditlinie entscheidet.

Verstößt eine Hausbank gegen diese Pflichten, kann sie sich nach Bachs Einschätzung schadensersatzpflichtig machen.

So werden Anträge richtig gestellt:

 
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