Urteil
Deutschkurs contra Menschenwürde?
Wer schlecht Deutsch sprechende Mitarbeiter zum Deutschkurs auffordert, verstößt nicht automatisch gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein an dem Fall einer aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden Klägerin deutlich gemacht. Weil es in der Verständigung mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden immer wieder zu Problemen kam, hatte der Arbeitgeber die Frau mehrmals erfolglos gebeten, einen Deutschkurs zu besuchen.
Diskriminierung?
Die Mitarbeiterin fühlte sich deshalb aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert und verlangte von ihrem Arbeitgeber eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Die Richter urteilten, dass ein solcher Anspruch nicht entstanden sei. Grund: Die Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, sei keine Belästigung.
Legitimes Verlangen
Die Aufforderung des Arbeitgebers habe nämlich nichts mit der Rasse oder ethnischen Herkunft der Mitarbeiterin zu tun. Auslöser sei vielmehr ihre mangelnde Sprachkompetenz und die dadurch gestörte Kommunikation gewesen. Durch eine solche Kritik werde einem ausländischen Arbeitnehmer nicht seine Würde abgesprochen.
LAG Schleswig-Holstein:
Urteil vom 23. Dezember 2009,
Az. 6 Sa 158/09
