Forderungsmanagement
Der Ton macht die Mahnung
Bei offenen Forderungen sind Fingerspitzengefühl und Tempo gefragt.
Bei säumigen Kunden setzt Ralf Schröder auf Freundlichkeit und persönlichen Kontakt – wenn es sich lohnt. „Das mache ich individuell. Ich kann bei den Kunden recht gut einschätzen, ob ich lieber gleich den Rechtsweg vorbereiten und eine Mahnung schicken sollte“, berichtet der Tischlermeister aus Brande-Hörnerkirchen. Oft mache sich jedoch schon ein Anruf bezahlt, betont der 44-Jährige.
„Am Telefon kann man vieles netter und freundlicher klären als mit einer Zahlungserinnerung.“ Und noch einen Vorteil habe der Anruf beim Schuldner: „Spätestens dann weiß ich ziemlich sicher, woran ich bin.“ Kann der Kunde nicht zahlen? Will er reklamieren, um die Rechnung zu drücken? „Dann zögere ich auch nicht mit Mahnungen, Rechtsanwalt oder Inkasso“, sagt Schröder, der seit 14 Jahren selbstständig ist. „Schließlich habe ich für das Geld ja schon Leistung erbracht.“
Doch nicht jeder Handwerker geht so konsequent vor. „Bei vielen Unternehmern besteht die Sorge, Kunden mit einer Mahnung zu verschrecken“, berichtet Rechtsanwalt Stefan Hansch aus Hamburg. Hansch, der sich auf den Forderungseinzug spezialisiert hat, rät Unternehmern zu mehr Selbstbewusstsein. „Der Handwerker hat eine Leistung erbracht und kann nun eine Gegenleistung erwarten.“ Zumal der Verzicht auf eine Forderung keineswegs eine Garantie dafür sei, dass der Schuldner weitere Aufträge erteilt.
Strategie hängt vom Kunden ab
Hansch rät zu einem freundlichen, aber bestimmten Ton. „Eine Mahnung bleibt eine Mahnung, auch wenn Zahlungserinnerung darüber steht.“ Welche Strategie im Einzelfall am erfolgversprechendsten ist, hängt nach seiner Erfahrung vom jeweiligen Schuldnertypen ab:
Wer eine Rechnung nur vergessen hat, dem sei der Verzug peinlich und er werde schnell bezahlen.
Wer zahlen will, aber nicht kann, der reagiere aus Scham nicht oder melde sich und weise auf seine Probleme hin. In solchen Fällen könne eventuell eine schriftliche Tilgungsvereinbarung sinnvoll sein
Ein Profi-Schuldner hingegen lasse sich von Mahnungen nicht beeindrucken. Ihm sollten Handwerker „unverzüglich und mit allen rechtlich zulässigen Mitteln begegnen“, rät Hansch.
Unabhängig vom Schuldnertyp empfiehlt Hansch ein schnelles Vorgehen (siehe unten). „Falls es später zum gerichtlichen Mahnverfahren und zur Zwangsvollstreckung kommt, kostet das viel Zeit, daher sollten sich Handwerker für einen Anruf oder schriftliche Mahnungen nicht zu viel Zeit lassen.“
(jw)
Warten Sie mit einer Mahnung nicht zu lange! Tipps dazu lesen Sie auf der nächsten Seite.
